Die letzten Monate meiner Ehe

Kapitel 68: Die Eintragung

Weber blieb fast zwei Stunden.

Er ging die Akte mit mir Seite für Seite durch. Er erklärte mir Dinge, die ich aus den Jahren mit meinem Vater kannte, in einer Sprache, die nicht die meines Vaters war, aber von der mein Vater sie nicht beanstandet hätte. Er machte keine schnellen Bewegungen. Er machte überhaupt keine Bewegungen, die nicht nötig waren.

Frau Brandl brachte zweimal Tee und einmal Wasser. Beim zweiten Tee schloss sie die Tür hinter sich, ohne nach uns zu sehen. Sie hatte verstanden, dass das Gespräch keinen Zuschauer wollte.

„Lassen Sie mich das in einer einzigen Linie ziehen“, sagte Weber. „Damit Sie es vor sich sehen. Dann lassen wir die Akte zwei Tage liegen. Dann sehen wir wieder hin.“

„Gut.“

„Ihr Vater hat 1996 die Hartmann Beteiligungsgesellschaft mbH gegründet. Er hat es zusammen mit einem Geschäftspartner getan, einem Herrn Karl Hartmann, dem Vater Ihres späteren Mannes. Die beiden haben sich seit den achtziger Jahren gekannt. Sie hatten zwei Bauprojekte gemeinsam realisiert, in Pasing und in Schwabing. Sie haben sich gut verstanden. Ihr Vater hat Karl Hartmann vertraut. Karl Hartmann hat Ihrem Vater vertraut. Das ist die unstrittige Vorgeschichte.“

„Ja.“

„Im November 1996 hat Doktor Reisiger den Gründungsvertrag in München beurkundet. In diesem Vertrag stand: Sechzig Prozent Hermann Richter, vierzig Prozent Karl Hartmann. Damit war Ihr Vater Mehrheitsgesellschafter. Damit hatte er das Gewicht in allen Entscheidungen, die eine einfache Mehrheit benötigten. Das war zu seinen Lebzeiten so vereinbart.“

„Ich erinnere mich, dass mein Vater immer von einer Mehrheit gesprochen hat.“

„Er hatte sie.“

„Er hatte sie.“

„Er hatte sie für etwa zehn Wochen. Bis zur Eintragung im Handelsregister. Danach hatte er sie nicht mehr.“

Ich sah Weber an.

„Wer hat das gemacht?“

„Karl Hartmann hat es gemacht. Ich kann es heute mit großer Sicherheit sagen. Es ist eine Sache, die ich vor zwei Tagen noch nicht hätte sagen können.“

„Wieso?“

„Weil ich am Montagabend mit Doktor Erika Hagen telefoniert habe.“

„Wer ist Doktor Hagen?“

„Die Tochter des Notars in Augsburg. Sie ist heute selbst Notarin. Sie hat die Kanzlei ihres Vaters vor zwölf Jahren übernommen. Sie ist eine sehr gewissenhafte Frau. Ich kenne sie seit fünfzehn Jahren. Wir haben telefoniert. Ich habe sie gebeten, in den Akten ihres Vaters nachzusehen. Sie hat es getan.“

„Und?“

„Sie hat in der Aktenkartei einen Hinweis auf einen Vorgang vom Februar 1997 gefunden. Der Vorgang trägt den Stempel ihres Vaters. Aber die Begleitvollmacht ist nicht vorhanden. Sie ist 2014 bei dem Wasserschaden zerstört worden, von dem ich gesprochen habe. Es gibt aber eine Kopie der ersten Seite der Vollmacht, die in der Aktenkartei eingeheftet war, aus Gründen, die mit den damaligen Bürogewohnheiten zusammenhängen. Die Kopie der ersten Seite trägt die Unterschrift Ihres Vaters.“

„Mhm.“

„Aber die Kopie der zweiten Seite ist nicht aufgefunden worden. Auf der zweiten Seite hätte die Beglaubigung der Unterschrift Ihres Vaters durch einen Notar in München stehen müssen. Ohne die Beglaubigung der zweiten Seite ist die Vollmacht in der vorliegenden Form unwirksam. Auch wenn die Unterschrift selbst von Ihrem Vater stammt, kann ohne den Beglaubigungsteil nicht festgestellt werden, dass Ihr Vater bevollmächtigt hat, was in der Eintragung im Februar 1997 vollzogen worden ist.“

„Ich verstehe es.“

„Die Eintragung kann angefochten werden, weil das Original der Vollmacht nicht beigebracht werden kann und weil die Aktenkopie unvollständig ist.“

„Ja.“

„Es kommt aber etwas hinzu.“

„Was?“

Er nahm die nächste Seite aus der Akte.

„Doktor Hagen hat in der Kartei ihres Vaters einen handschriftlichen Notizvermerk gefunden. Eine Notiz, die ihr Vater im April 1997 verfasst hat. Sie trägt das Wort Bedenken. Es ist eine private Notiz. Sie ist nicht offiziell.“

Er drehte die Seite zu mir.

Es war eine alte Karteikarte. Mit Tinte beschrieben, in einer Handschrift, die mir fremd war. Ich las sie.

*Eintragung Hartmann Beteiligungsgesellschaft mbH, Februar 1997. Vollmacht Hermann Richter beglaubigt durch Notar Schreiber in München, 14. November 1996. Original liegt vor. Karl Hartmann, in dessen Gegenwart die Eintragung vollzogen wurde, hat darum gebeten, dass das Verhältnis 60/40 von Hermann Richter zu Karl Hartmann auf 40/60 angepasst werde, da ein wirtschaftlicher Ausgleich zwischen den Beteiligten in dieser Form vereinbart worden sei. Hermann Richter war bei der Eintragung nicht zugegen. Auf Rückfrage durch Notar Hagen erklärte Karl Hartmann, die Anpassung sei mit Hermann Richter mündlich abgestimmt. Notar Hagen hat den Vollzug zugelassen, da die Vollmacht vorlag und keine ausdrückliche Beschränkung auf das Verhältnis 60/40 enthielt. Bedenken bestehen.*

Ich las den Vermerk zweimal.

Ich legte die Karteikarte wieder hin.

„Klaus.“

„Ja.“

„Mein Vater hat ein 60/40 Verhältnis vereinbart. Der Notar in Augsburg hat es auf Wunsch von Karl Hartmann auf 40/60 umgekehrt. Er hat es zugelassen, weil die Vollmacht keine ausdrückliche Beschränkung enthielt. Ist das richtig?“

„Das ist richtig.“

„Mein Vater wusste das nicht.“

„Mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht. Es gibt in der Korrespondenz Ihres Vaters, die mir vorliegt, keinen Hinweis darauf, dass er dieser Anpassung zugestimmt hätte. Er hat in den ersten Jahren der Firma in mehreren Briefen von einer Mehrheit gesprochen. Er hat nicht gewusst, dass er sie nicht mehr hatte.“

„Wie hat er weitergeführt?“

„Er hat weitergeführt, weil Karl Hartmann nicht eingegriffen hat. Karl Hartmann hat zu Lebzeiten keine Mehrheit ausgeübt, obwohl er sie hatte. Er hat Ihrem Vater die Geschäftsführung überlassen. Er hat das Verhältnis auf dem Papier gehabt, aber er hat es nicht aktiviert. Vermutlich, weil er es nicht aktivieren musste. Er hat seinen Anteil als Sicherheit für seinen Sohn gehalten. Er ist 2002 gestorben. Sein Anteil ist auf seinen Sohn übergegangen. Mark hat dann 2008 Sie geheiratet.“

„Mark wusste es.“

„Mark wusste es nicht von Anfang an. Aber er hat es spätestens 2010 erfahren. Es gibt einen Brief seines Steuerberaters aus dem Sommer 2010, in dem auf das Verhältnis 60/40 hingewiesen wird. Der Brief liegt in der Akte. Er ist mit einem Bleistiftvermerk versehen. Der Vermerk ist von Mark.“

Er nahm den Brief heraus.

Im Bleistiftvermerk stand drei Buchstaben.

*OK.*

„Das ist Marks Handschrift“, sagte ich.

„Ja.“

„Er wusste also seit dreizehn Jahren, dass er auf dem Papier sechzig Prozent hat.“

„Ja.“

„Er hat es mir nie gesagt.“

„Nein.“

„Mein Vater wusste es nicht. Mark wusste es. Mein Vater ist gestorben, ohne es zu wissen.“

„Ja.“

Ich legte die Hand flach auf den Schreibtisch.

Es war ein alter Schreibtisch. Mein Vater hatte an ihm Verträge unterschrieben. Er hatte an ihm um sechs Uhr morgens den Wirtschaftsteil gelesen. Er hatte an ihm geweint, als meine Mutter starb, an einem Vormittag im November, als ich neunzehn war.

Ich sagte sehr leise:

„Klaus.“

„Ja.“

„Er hat ihn betrogen.“

„Karl Hartmann hat ihn betrogen. Mark hat den Betrug, als er ihn entdeckt hat, fortgesetzt.“

„Mhm.“

„Es ist nicht justiziabel im Sinne eines strafrechtlichen Verfahrens. Karl Hartmann ist tot. Eine Strafverfolgung wäre verjährt, selbst wenn er noch lebte. Mark hat den Betrug nicht aktiv begangen. Er hat ihn nur nicht offengelegt. Eine Strafanzeige hätte keine Aussichten.“

„Ich will keine Strafanzeige.“

„Das ist auch der Punkt. Sie wollen sie nicht. Sie wollen etwas anderes.“

„Was?“

„Sie wollen, dass die Eintragung im Handelsregister an den ursprünglichen Vertrag zurückgeführt wird. Sie wollen, dass das Verhältnis 60/40 wieder hergestellt wird. Das ist Ihr Recht. Das ist nicht Rache. Das ist die Wiederherstellung dessen, was Ihr Vater 1996 vereinbart hat. Es ist die Korrektur eines Fehlers.“

Ich nickte.

„Mit dem Tod Ihres Vaters sind seine Anteile auf Sie und Ihren Bruder übergegangen. Das war damals so geregelt. Jan hat seinen Anteil 2014 an Sie verkauft, gegen Auszahlung. Damit gehören Ihnen heute die Anteile Ihres Vaters in vollem Umfang. Wenn die Eintragung von 1997 angefochten wird, gehören Ihnen sechzig Prozent statt vierzig. Mark hat dann vierzig statt sechzig. Damit verliert er die Geschäftsführungsmehrheit, die er nie rechtmäßig hatte.“

Es war einen Augenblick still.

„Klaus.“

„Ja.“

„Ich werde es tun.“

„Heute treffen wir keine Entscheidung.“

„Ich treffe sie nicht heute. Ich teile Ihnen mit, was ich tun werde.“

Er sah mich einen Moment lang an.

„Das ist ein anderer Satz.“

„Ja.“

Er nickte.

„Dann werde ich morgen früh den Brief an den Anwalt von Herrn Hartmann schreiben. Ich werde ihn höflich halten. Ich werde keine Drohung aussprechen. Ich werde um eine außerordentliche Gesellschafterversammlung bitten. Ich werde der Gegenseite die Kopie der Karteikarte des Notars Hagen senior beilegen. Ich werde nicht behaupten. Ich werde fragen. Eine Frage in einem Brief eines Anwalts ist keine Frage. Es ist die freundlichste Form einer Mitteilung.“

„Gut.“

„Sie werden den Brief vor dem Versand sehen.“

„Ja.“

„Sie können ihn ändern.“

„Ich werde ihn nicht ändern.“

„Sie wissen das jetzt schon.“

„Ich weiß es jetzt schon.“

Er packte die Akte ein.

Er packte sie sorgfältig. Er strich die Karteikarte des Notars Hagen senior glatt. Er legte sie in eine Klarsichthülle. Er legte die Klarsichthülle obenauf, damit sie nicht in der Akte verrutschte.

Bevor er aufstand, sah er mich an.

„Emilia.“

„Ja.“

„Sie sehen ruhig aus.“

„Ich bin ruhig.“

„Das ist nicht ungewöhnlich. Es ist nur das, was ich sehe.“

„Ich werde später nicht mehr ruhig sein. Aber heute bin ich es.“

„Auch das ist nicht ungewöhnlich.“

Er erhob sich.

„Ich gehe jetzt. Ich rufe Sie morgen Mittag an, wenn der Brief geschrieben ist.“

„Gut.“

„Sagen Sie Frau Brandl, dass ich mich für den Tee bedanke.“

„Ich sage es ihr.“

Er war kaum aus dem Haus, als Frau Brandl mit einem Glas Wasser hereinkam.

Sie stellte es ab.

„War es etwas Großes?“

„Ja.“

„Etwas Gutes oder Schlimmes?“

„Das wird man später sehen.“

„Mhm.“

Sie sah einen Augenblick an mir vorbei zum Fenster.

„Ihre Mutter hat einmal gesagt, Frau Richter, eine Frau hat im Laufe ihres Lebens drei Augenblicke, in denen sie aufrecht steht. Den ersten kennt sie selbst nicht, weil sie zu jung ist. Den zweiten erkennt sie nicht, weil ihr ein Kind oder ein Mann oder eine Krankheit dazwischenkommt. Den dritten erkennt sie. Aber sie erkennt ihn erst, wenn er vorbei ist. Wenn sie ihn aber nutzt, bevor sie ihn erkennt, dann ist sie eine Frau, von der man später spricht.“

Ich sah sie an.

„Meine Mutter hat das gesagt?“

„Zu mir. In der Küche. Ich habe gerade Spargel geputzt. Es war im Mai. Sie war sehr früh schon krank. Sie hat es mir gesagt, als sei es ein Spruch, den sie irgendwo gelesen hatte. Aber er klang nicht so, als sei er gelesen. Er klang so, als hätte sie ihn gerade gefunden.“

Ich nahm das Glas Wasser.

„Frau Brandl.“

„Ja.“

„Wann war das?“

„Im Mai 1996. Sie war sehr früh schon krank.“

Ich trank das Wasser.

Im Flur klingelte das Telefon einmal, sehr kurz, dann nichts mehr.

Ich stellte das Glas ab.

„Frau Brandl.“

„Ja.“

„Mein Vater hat im November 1996 etwas unterschrieben, was er nicht hätte unterschreiben dürfen.“

„Hat er es gewusst?“

„Nein.“

„Wir wollen also seinetwegen jetzt etwas tun.“

„Wir wollen meinetwegen jetzt etwas tun. Und in seinem Sinne. Aber meinetwegen.“

Sie nickte.

„Das ist die richtige Reihenfolge.“

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